Mit einem Umzugskostenvoranschlag können sie beim Umzug ohne große Mühen viel Geld sparen. Wie eine aktuelle Umfrage gezeigt hat, machen immer noch viel zu wenig Kunden von dieser höchst interessanten Option Möbelspeditionen und Umzugsunternehmen Gebrauch.
Dabei ist das Vorgehen denkbar einfach. Bei einem Besichtigungstermin, der mit der potenziellen Umzugsfirma vereinbart wird und in aller Regel kostenlos und unverbindlich ist, wird nicht nur der zu transportierenden Hausrat begutachtet sondern ein Umzugshelfer schätzt auch die Kosten für den Umzug ab. Natürlich kann eine solche Abschätzung zu diesem Zeitpunkt nur sehr grob erfolgen. Doch trotzdem hat der Kunde mit dem Umzugskostenvoranschlag in der Tasche eine deutlich bessere Position, falls die finalen Kosten für den Umzug deutlich über den erwarteten liegen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die finalen Kosten für einen Umzug nur 30 Prozent über denen des Kostenvoranschlags liegen dürfen.
Alle weiteren Kosten sind dann von der beauftragten Umzugsfirma selbst zu tragen. Doch sind Umzugsfirmen überhaupt verpflichtet, die Kosten zu schätzen. Laut Gesetzgeber müssen sie dies auf jeden Fall tun doch die meisten Unternehmen verfahren so, dass es keine Schätzung der Umzugskosten gibt, solange der Kunde nicht explizit auf sein gutes Recht besteht. Machten sie also nicht den Fehler und verlangen sie beim nächsten Umzug einen Umzugskostenvoranschlag.