Die Umzugskosten Arbeitsagentur übernehmen lassen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Agentur für Arbeit steht ein Fonds zur Verfügung, aus dem sie sich bedienen kann, wenn ein Arbeitnehmer betriebsbedingt oder ein Arbeitsloser zur Eingliederung in das Berufsleben in eine andere Stadt ziehen muss.
Hierfür ist es aber von Bedeutung, dass der Antrag für die Umzugskosten Arbeitsagentur vor dem Umzug gestellt wird. Eine Erstattung der Kosten für den Umzug im nachhinein ist meist nicht erfolgreich. Steht ein neuer Job in einer anderen Stadt an, sollte man sich also vor dem Umzug mit seinem Berater bei der Agentur für Arbeit besprechen. Einen Anspruch auf die Erstattung der Umzugskosten haben grundsätzlich alle Arbeitslosen, die aufgrund eines Ortswechsels einen neuen Job bekommen.
Allerdings müssen sie nachweisen, dass dies auch den Tatsachen entspricht. Ohne einen neuen Job bekommen sie nicht die Umzugskosten erstattet. Ist jedoch der neue Job sicher, dann spielt es keine Rolle in welche Stadt sie ziehen und so übernimmt die Agentur für Arbeit dann auch die Umzugskosten ins Ausland. Des Weiteren können Arbeitnehmer, die aus betrieblichen Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen, einen Antrag stellen. Allerdings werden die Umzugskosten Arbeitsagentur nur dann übernommen, wenn der Arbeitgeber nicht für die Kosten aufkommt.