Einen Umzugskosten Antrag kann man bei der Agentur für Arbeit stellen, denn unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt diese die Kesten für einen Umzug in eine andere Stadt.
Jedoch hat nicht jeder einen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung vom Staat, sondern nur Personen, die arbeitslos sind und aufgrund des Umzugs in eine andere Stadt einen neuen Arbeitsplatz bekommen würden. Ist dies der Fall, sollten sich diese Personen vor dem Umzug an ihren zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit wenden und einen Umzugskosten Antrag stellen. Dieser wird bewilligt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit übernimmt die Agentur für Arbeit in diesem Fall die Kosten des Umzugs teilweise oder aber sogar bis zu 100 Prozent.
Dabei ist sogar die Kostenübernahme eines Umzugs in das Ausland möglich. Ein weiterer Personenkreis, der einen solchen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen kann, sind Arbeitnehmer, die betriebsbedingt in eine andere Stadt ziehen müssen, weil ihr Arbeitgeber sie an einem anderen Standort einsetzen möchte. Allerdings prüft die Agentur für Arbeit in diesem Fall zunächst, ob nicht der Arbeitgeber für die Umzugskosten aufkommen kann. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer ebenfalls einen Umzugskosten Antrag stellen und bekommt den Umzug dann teilweise oder in vollem Umfang erstattet.