Muss man aufgrund eines Jobangebots in eine andere Stadt ziehen, kann man eine Umzugshilfe beantragen, die in Form von einer finanziellen Unterstützung von der Agentur für Arbeit an den jeweils Umziehenden gezahlt wird. Den Antrag für die Umzugshilfe stellt man bei seinem jeweils zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.
Wichtig ist es jedoch an dieser Stelle zu wissen, dass die Beantragung der Umzugshilfe unbedingt vor dem Umzug geschehen muss. Im nachhinein wird von der Agentur für Arbeit nicht ein Cent der angefallenen Umzugskosten übernommen. Die Umzugshilfe beantragen können Arbeitslose ebenso wie Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Allerdings muss man auch wissen, dass man nicht generell einen Anspruch auf die Umzugshilfe hat. In Frage kommt sie bei Arbeitslosen, die durch den Umzug in eine andere Stadt auch einen neuen Job bekommen können. Dabei muss der Umstand zwingend so sein, dass sie nur diesen Job bekommen, wenn sie auch in dieser Stadt wohnen.
Im Zweifelsfall müssen sie eine Bestätigung des potentiellen Arbeitgebers vorlegen. Auch Angestellte können die Umzugshilfe beantragen, wenn sie aus betrieblichen Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen. Steht ein Umzug kann, sollte man sich also im Vorfeld genau darüber informieren, wie man die Umzugshilfe beantragen muss.