Das ein Umzug mit Arbeit verbunden ist, dass muss man keinem sagen. Allerdings kann ein Umzug auch viel Geld kosten, was dann der Fall ist, wenn man in eine andere Stadt zieht. Hier ist es meist erforderlich, einen größeren Umzugswagen zu organisieren, damit man möglichst alle Einrichtungsgegenstände mit einer Fuhre in die neue Wohnung bekommt. Wer sich im Grunde einen Umzug gar nicht leisten kann, der hat auch die Möglichkeit eine Umzugshilfe Arbeitsamt zu bekommen.
Hierunter ist jedoch nicht eine Arbeitskraft zu verstehen, sondern einen finanzielle Leistung, die unter bestimmten Umständen an den Umziehenden gezahlt wird. Die Umzugshilfe Arbeitsamt kommt in der Regel zum Tragen, wenn man aus dem Arbeitslosenstatus heraus einen neuen Job bekommen kann, dafür aber in eine andere Stadt ziehen muss. Zwingende Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Anfahrt zum neuen Arbeitsplatz länger als eine Stunde dauern würde, denn dann gilt es als unzumutbar und gerechtfertigt einen Umzug.
Auch Personen in einem Angestelltenverhältnis können auf eine solche finanzielle Unterstützung hoffen, wenn sie aus betrieblichen Gründen den Wohnort wechseln müssen, um beispielsweise in einer anderen Filiale tätig zu sein. Die Umzugshilfe Arbeitsamt bekommt man allerdings nicht gewährt, wenn man einfach nur so in eine andere Stadt ziehen möchte.