Bei den Umzugsbeihilfen vom Arbeitsamt muss man zunächst zwei Arten der Arbeitslosigkeit unterscheiden. Wer Arbeitslosengeld I bekommt (also schon ein Jahr durchgehend gearbeitet hat) der hat auch Anspruch auf Umzugshilfe ins Ausland.
Wer Als II (also Hartz IV oder die sogenannte Sozialhilfe) bekommt, der kann nur innerhalb Deutschlands Umzugshilfen beantragen. Der Umzugskostenantrag vom Arbeitsamt hat schon so manchen Hartz IV Empfänger verzweifeln lassen. Um Kosten möglichst zu sparen ist das Arbeitsamt natürlich immer sehr unspendabel. Daher geben sie oft nur so wenig wie möglich für einen Umzug, daher ist man gut beraten seinen Umzug möglichst billig zu halten. Bei dem Thema Umzugsbeihilfe Arbeitsamt sind Sie gut beraten, einen Umzugsunternehmer zu beauftragen, der Ihnen per Quittung die Kosten bestätigt. Denn sonst kann es schwer werden Kosten zu beweisen. Bei einem eigenständigen Umzug sollten Sie zumindest die Rechnung für einen Mietwagen vorweisen können. Viele Leute versuchen beim Arbeitsamt Geld abzuzocken ohne es wirklich zu benötigen.
Da wird die Umzugsbeihilfe gewährt, aber allein mit Freunden umgezogen, fast ohne Kosten. Darauf sind die Arbeitsämter gekommen und sind jetzt sehr vorsichtig und handeln fast nur noch auf Quittung von einem professionellen Mietwagenanbieter oder Umzugsunternehmen. Aber mit der Umzugsbeihilfe Arbeitsamt kann man dem Umzug entspannt entgegensehen.