Nach dem Gesetz kann man tatsächlich beruflich bedingte Umzüge steuerlich absetzen. So kann man von den Umzugskosten insgesamt etwa 20% sparen. Der Umzug wird nämlich als Werbungskosten anerkannt.
Zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass der Weg zur Arbeit vor dem Umzug über eine Stunde gedauert hat und man dann nach dem Umzug wirklich auch eine Stunde weniger Fahrzeit hat. Man spart in Zukunft also nicht nur das Geld für Benzin zur Arbeit, sondern hat auch noch kaum Kosten für den folgenden Umzug. Die Umzugkosten Steuer Regel beinhaltet nicht nur die Kosten für den Umzug an sich sondern auch alles was damit verbunden ist. So kann man auch die Wohnungssuche, die Fahrt zur Wohnungssuche und selbst eine eventuelle nötige Übernachtung absetzen. Dann kann man natürlich die Kosten des Umzugs an sich absetzen aber auch danach noch Sachen wie den neuen Telefonanschluss.
Das wichtigste bei alledem ist, dass man natürlich für alles Quittungen vorweisen kann. Daher ist es bei einem beruflich bedingten Umzug sinnvoll, professionelle Dienstleister wie Mietwagenanbieter oder gleich ein ganzes Umzugsunternehmen zu beauftragen, da man hier für nahezu alle Kosten einen Pauschalpreis hat, der dann abgesetzt werden kann. Die kann man dann durch die Umzugkosten Steuer Regelung beim Finanzamt problemlos absetzen.