Ein Umzug durchzuführen ist natürlich immer mit Kosten verbunden, und die sind teilweise nicht zu unterschätzen. Ein besonderes Problem der Finanzierung könnten in diesem Fall zum Beispiel Arbeitslose haben, da die finanziellen Mittel in der angesprochenen Lebenssituation eben nicht ausreichend vorhanden sind. Es ist aber durchaus möglich, dass man dennoch aus beruflichen Gründen einen Umzug durchführen muss.
Vielleicht, weil man in einer anderen Stadt nach zeitweiliger Arbeitslosigkeit einen neuen Job gefunden hat. Es gibt in diesen Fällen der direkten Verlinkung mit der Arbeitssuche die Möglichkeit eine Umzug Finanzierung durch Arbeitsamt in die Wege zu leiten. Natürlich ist die Antragstellung auf eine Umzugskostenbeihilfe, wie es von der Agentur für Arbeit genannt wird, keine Garantie auf eine Unterstützung, aber es besteht im Fall eines Arbeitslosen, der aufgrund eines neuen Jobs in eine andere Stadt ziehen muss, eine gute Möglichkeit eine Bewilligung zu bekommen. Dieser Antrag wird jeweils bei der lokalen Behörde gestellt.
Bei einer Umzugskostenbeihilfe besteht die Möglichkeit, dass der Umzug mitfinanziert wird, und in Härtefällen kommt es sogar zu einer vollen Übernahme der Kosten. Diese Regelung hat sich im Jahre 2004 geändert, da vorher im Gegensatz zu der heutigen Unterstützung nur Darlehen gewährleisten wurden. So ist eine Umzug Finanzierung durch Arbeitsamt erst seit einigen Jahren möglich.