Ein Übergabeprotokoll zur Sicherheit beider Parteien. Wenn ein Mietverhältnis begonnen oder beendet wird, ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll für die Wohnung anzufertigen. Darin sollten alle wichtigen Daten und Informationen, die es über die Wohnung gibt, enthalten sein, außerdem muss es in Anwesenheit von Mieter und auch Vermieter oder in gewerblichen Sachen auch deren Rechtsbeistände geschrieben und unterzeichnet werden. Natürlich gilt es dabei einiges zu beachten, da bei unsachgemäßem oder fehlendem Protokoll für beide Seiten rechtliche Nachteile entstehen können. Im Übergabeprotokoll einer Wohnung wird festgehalten was bei einer gemeinsamen Begehung der Wohnung auffällt und als erwähnenswert erscheint. Eventuell mit Video- oder Fotobeweisen abgesichert können vor dem Einzug bereits vorhandene Schäden dokumentiert werden, damit diese beim Ende des Mietverhältnisses nicht dem Mieter angelastet werden.
Schäden an Badezimmerfliesen, Balkongeländer oder Holzdecken, sowie verschmutzte Teppiche oder zerkratzter Parkettboden sollten unbedingt festgehalten werden. Wenn beim Durchsehen der Wohnung besprochen wird, dass vom Vermieter noch Nachbesserungen vorgenommen werden, sollte auch dieses im Protokoll niedergeschrieben werden - mit einer ungefähren Terminangabe. Oft sind Schäden zu sehen, die ein Bewohnen der Wohnung unmöglich machen würden; mietet man die Wohnung trotz des Schadens auf ein mündliches Versprechen seitens des Vermieters hin, hat man später die wertvolle Hilfe des Übergabeprotokolls nicht, um eine Mietminderung oder ähnliches einzuklagen. Weigert sich der potentielle Vermieter, vor dem Abschluss eines Mietvertrages diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, oder allgemein, überhaupt ein Übergabeprotokoll niederzuschreiben, sollte man vom Mieten seiner Wohnung Abstand nehmen. Natürlich kann der Vermieter auch protokollieren lassen, wenn während des Mietverhältnisses Renovierungsarbeiten an der Wohnung oder am Haus vorgenommen wurden, oder neue Fenster eingebaut wurden, oder die Heizungsanlage samt Heizkörpern erneuert wurde.
Wenn man als Mieter für die Mietdauer einen Umbau - wie das Anbringen von Rollläden oder das verlegen eines anderen Bodens - plant, muss man den Vermieter unbedingt darüber informieren und sein Einverständnis abwarten. Man sollte ebenfalls nicht auf eine Ergänzung des Protokolls verzichten. Die beim Einzug im Übergabeprotokoll festgehaltenen Zählerstände auf Wasseruhr oder Gasuhr sind eine wichtige Hilfe, wenn es um die Abrechnung der Nebenkosten am Ende des Mietverhältnisses geht. Anfangsstand und Endstand, sowie alle geleisteten Abschlagszahlen können genauestens nachvollzogen werden, und so der Überschuss oder das Defizit ausgerechnet werden. Dies erleichtert also die korrekte Abrechnung, weil man genau nachhalten kann, was in der Mietzeit an Wasser oder Energie verbraucht wurde.