Nicht immer ist der Grund für einen Umzug der Wunsch nach einer schöneren und größeren Wohnung oder nach dem eigenen Haus. Viele Umzüge finden aufgrund einer Situation statt, zu der die Betroffenen gezwungen sind. So verhält es sich zum Beispiel, wenn es um Sozialumzüge geht. Diese werden häufig von der ARGE, also der Stelle, die für die Zahlung des Arbeitslosengeldes II, im Sprachgebrauch besser bekannt als Hartz IV, zuständig ist, gefordert.
Da Bezieher dieser Sozialleistung in der Regel nicht in der Lage sind, einen teuren Umzug zu finanzieren, erhalten sie entweder Zuschüsse zum Umzug in Eigenleistung oder, falls dieser nicht möglich ist, werden von der ARGE Sozialumzüge bei Umzugsfirmen in Auftrag gegeben. Ein Sozialumzug trägt diese Bezeichnung, weil die Kosten von einer öffentlichen Einrichtung entweder vollständig übernommen, oder bezuschusst werden. Diese Form des Umzugs ist gewöhnlich nicht mit besonderen Serviceleistungen der Umzugsfirma verbunden, weil die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden müssen.
Eine andere Art von Umzügen sind solche, die beruflich bedingt sind und daher von der Bundesagentur für Arbeit mit bis zu 4 000 Euro bezuschusst werden, weil die Annahme einer neuen Arbeitsstelle in einer weiter entfernten Stadt in der Regel den Betroffenen ebenfalls zu einem Umzug zwingt. Aus diesem Grunde handelt es sich auch hier um Sozialumzüge.