Man hat es heute nicht mehr leicht, wenn man einmal in den Strudel der Arbeitslosigkeit, oder gar Hartz IV geraten ist. Nicht selten findet man in der eigenen Heimatstadt keine Möglichkeiten mehr, um in das Berufsleben zurück zu finden und das Arbeitsamt verlangt, dass man zur Arbeitsaufnahme den Wohnort wechselt. Doch dass ein Umzug Geld kostet, ist kein Geheimnis, und das wissen auch die Arbeitsämter. Wenn man also von seinem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur eine Stelle in einer anderen Stadt vermittelt bekommen hat, und sich dort erfolgreich bewerben konnte, kann man bei der Behörde eine so genannte Mobilitätshilfe beantragen. Wird dieser Antrag bewilligt, hat man als Antragsteller mehrere Möglichkeiten, mit der Hilfe von finanzieller Unterstützung in der fremden Stadt und im neuen Beruf Fuß zu fassen.
Die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch können bewilligt werden, dabei muss jedoch beim Antrag auf Mobilitätshilfe die Einladung zum Vorstellungstermin vorgelegt werden; man bekommt bis zu 300 Euro, je nach den gefahrenen Kilometern oder Verkehrsmittel. Damit die neue Arbeitsstelle, die man eventuell sehr plötzlich bekommen hat, bis zu einem Umzug, der ja Zeit kostet für die Kündigung der alten Wohnung innerhalb der vertraglichen Frist und den Umzug zur neuen trotzdem angetreten werden kann, kann man auch eine Fahrtkostenbeihilfe für sechs Monate erhalten für den Weg zur Arbeit und zurück. Eine so genannte Trennungskostenbeihilfe für ein halbes Jahr in Höhe von bis zu 260 Euro erhält man, wenn zum Beispiel der Vater einen neuen Job in einer anderen Stadt aufnimmt, dort auch während der Woche wohnen muss, und die Kinder das Schuljahr noch in der heimatlichen Schule beenden, und dann erst umziehen können.
Erfüllt man gewisse Voraussetzungen beim Stellen eines Antrages auf Mobilitätshilfe, kann man sogar die Kosten für den Umzug von seinem Arbeitsamt zurückerstattet bekommen. Liegt die neue Arbeitsstelle so weit weg vom alten Wohnort, dass das Pendeln nicht zumutbar ist, kann man die Hilfe bekommen. Allerdings muss man - was man ohnehin tun wird - binnen zwei Jahren nach Arbeitsantritt umgezogen sein.