Das Bundesumzugskostengesetz, kurz BUKG, regelt unter anderem Ansprüche wie Umzugskostenvergütungen, Reisekosten, Beförderungsauslagen, Trennungsgeld, Auslandsumzüge, und Mietentschädigung. Anspruchsberechtigt sind Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst, Zeit- und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene. Auch pensionierte Beamte, Richter und Soldaten sind anspruchsberechtigt. Die 'Umzugskostenvergütung betrifft somit keine Angestellte oder Arbeiter sondern nur jene die im Staatsdienst tätig sind. Einen Antrag auf Umzugskostenvergütung kann nur gestellt werden, wenn zum Beispiel ein Soldat in eine andere Kaserne versetzt wird und diese aufgrund der größeren Entfernung, einen Umzug nötig macht. Eine Zusage ist auch für Hinterbliebene, die in einer Dienstwohnung leben, möglich, falls diese Wohnung anderweitig benötigt wird. Auch bei Familienzuwachs ist ein Übernahme der Umzugskosten möglich.
Allerdings kann dies auch verwehrt werden, wenn unter anderem innerhalb der letzten 2 Jahre ein Umzugskostenvergütung erfolgte. Gefördert werden unter anderem Kosten für Besichtigungstermine, Materialkosten, Transportkosten und auch Kosten für den Mehraufwand der durch einen Umzug entstehen kann. Hierbei wird unterschieden zwischen Umzüge innerhalb Deutschlands und Umzügen ins Ausland. Der Sinn liegt darin, dass der Umzug in eine andere Stadt, besonders bei Soldaten, sehr oft notwendig ist und daher auch oft verlangt wird. Für einen Soldaten wäre es allerdings unzumutbar einen Umzug auf eigene Kosten durchzuführen. Denn auch für Soldaten oder Menschen die im Dienste des Staates stehen, ist ein Umzug mit hohen Kosten verbunden. Es sind nicht nur die Kosten für Umzugswagen, Träger und Fahrtkosten, sondern auch Kleinigkeiten wie Umzugskartons, Nägel, Farbe, Schrauben usw. sammeln sich.
Kleinvieh macht bekannter weise nun mal auch Mist. Wenn man nun auch den Aufwand eines Umzugs bedenkt, kommt eine enorme, nicht nur finanzielle, Belastung hinzu. Organisation ist da bereits die halbe Miete wert. Das Bundesumzugskostengesetz ermöglicht allerdings auch die Übernahme für Kosten von Umzugsplanern, um einen geregelten und perfekten Umzug garantieren zu können. Meistens zeigt sich ein Umzugsplaner als sehr praktisch wenn man mit Frau und Kind umziehen muss.