In der Regel streicht man eine Wohnung mit einem neuen Farbton an, wenn man hier einzieht. Aber auch während der Mietzeit kommt es vor, dass der Wohnung ein neuer Anstrich ganz gut tun würde. Zudem ist man als Mieter verpflichtet, eine zimmer wohnung streichen, wenn der Zustand der Wände dies erfordert.
Dies bezieht sich aber nicht nur auf den Zeitraum, in dem man in der Wohnung selbst lebt, sondern auch auf den Zeitpunkt eines Auszugs. Musste man bis vor einigen Jahren hier in jedem Fall eine Renovierung vornehmen, ist dies heute nur dann der Fall, wenn der Wohnzustand es erfordert.