Hat man seine Mietwohnung gekündigt, stellt sich oftmals die Frage nach der Erforderlichkeit von Malerarbeiten in der Wohnung.
Nicht selten sind Wohnungen nach einigen Jahren sehr verwohnt, sodass ein Anstrich erforderlich wird. Ist dies der Fall, kommt der Mieter nicht darum herum, diese Renovierungsarbeiten auszuführen. Bei der wohnungsübergabe malern bezieht sich aber nicht nur auf die Wände, denn auch Decken müssen neu gestrichen werden, wenn deren Zustand dies erfordert. Des Weiteren kann der Vermieter auch darauf bestehen, dass Türen oder Türrahmen neu gestrichen werden, wenn deutlich zu sehen ist, dass dies erforderlich ist. Die Kosten muss der Mieter alleine tragen.