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Währenes für die meisten Menschen ganz selbstverständlich ist, eine Wohnung bei ihrem Einzug neu zu streichen, gibt es bei einem Auszug immer wieder Streitereien, ob die Wohnung gestrichen werden muss oder nicht. Eine Wohnung zu streichen ist heute nach dem geltenden Mietrecht nur dann erforderlich, wenn die Wohnung verwohnt ist. Was als verwohnt gilt, ist jedoch eine Ansichtssache und so streiten sehr viele Mieter und Vermieter vor den deutschen Gerichten, ob eine Renovierung erforderlich ist oder nicht. Um Streitigkeiten vor Gericht aus dem Wege zu gehen, sollte man mit dem Vermieter bereits beim Einzug eine Regelung im Mietvertrag festhalten.