Die Renovierung von Wohnungen wird in der Regel in Mietverträgen vereinbart.
Darin sind neben einer Vereinbarung darüber, ob die Renovierung beim Einzug oder beim Auszug erfolgen soll, in den meisten Fällen auch feste Fristen für Wohnungsrenovierungen enthalten. Diese betragen häufig für die Küche und das Bad zwei Jahre und bei den anderen Räumen fünf Jahre. Diese vertraglichen Regelungen entsprechen jedoch nicht grundsätzlich der gesetzlichen Vorschrift. Ein Wohnung streichen Gesetz gibt es in dieser Form nicht. Vielmehr ist nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vermieter dazu verpflichtet, die Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu erhalten. Auf gut deutsch bedeutet das, dass nach dem Gesetz der Vermieter für die Renovierung verantwortlich wäre. Durch die vertraglichen Vereinbarungen wird diese Verpflichtung auf den Mieter übertragen.