Mietverträge sehen verschiedene Regelungen in Bezug auf die Renovierungsarbeiten in einer Mitwohnung vor. Grundsätzlich unterscheiden sich die Renovierung vor dem Einzug und die Renovierung nach dem Auszug. Wer die Wohnung vor dem Einzug selbst renoviert, muss in der Regel nicht noch einmal das Wohnung Streichen Auszug erledigen.
Aber es gibt in Mietverträgen auch Renovierungsfristen, die einzuhalten sind. Ist eine solche Renovierungsfrist überschritten, so müssen auch diese Räume nach dem Auszug neu gestrichen werden. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine spezielle Farb-Auswahl, sondern der Anstrich der Wände mit einer weißen Dispersionsfarbe ist vollkommen ausreichend. Türen und Fenster-Innenseiten müssen weiß oder in der Farbe gestrichen werden, die sie vor dem Einzug hatten.