Viele Mietverträge sehen vor, dass eine Wohnung beim Auszug neu angestrichen werden muss. In der Regel übernimmt der Mieter die Wohnung bei dieser Regelung auch frisch renoviert.
Das hat den Vorteil, dass vor dem Umzug, der ohnehin schon ein Kraftaufwand ist, nicht erst noch die neue Wohnung renoviert werden muss, dafür aber hat der Mieter meist keinen Einfluss auf die Gestaltung der Wände und muss seine Wohnung malern bei Auszug. Gerade dann aber hat man in der neuen Wohnung schon viel zu tun und findet kaum die Zeit, auch noch in der alten Wohnung alle Räume anzustreichen. Beim Anstrich der alten Wohnung hat der Vermieter lediglich einen Anspruch auf weiß gestrichene Räume.