Ein Umzug in eine neue Wohnung bedeutet nicht nur viel Arbeit mit dem Umzug selbst.
Oftmals muss die neuen Wohnung erst noch tapezier und angestrichen werden, damit man sich auch wirklich wohl fühlen kann. Solche Renovierungsarbeiten fallen unter die Schönheitsreparaturen, die jeder Mieter selbst zu tragen hat. Dabei hat er jedoch die freie Wahl, ob er selbst die Arbeiten ausführt oder ob der dafür lieber eine Firma beauftragen möchte, die die erforderlichen Arbeiten ausführt. Die Kosten für beide Varianten muss der Mieter in jedem Fall alleine tragen. Es sei denn, zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist etwas anders vereinbart.