Sind in einer Mietwohnung die Wände in einer Farbe gestrichen, die einem selbst nicht so sehr gefällt, dann darf man die Farbe einfach ändern.
Der Vermieter darf dies nicht untersagen, kann aber darauf bestehen, dass bei einem eventuellen Auszug die Wände wieder in den Ursprungszustand versetzt werden müssen. Selber Wände streichen ist gar nicht schwer, denn wenn man die richtige Farbe und das richtige Werkzeug hat, dann ist das Streichen eigentlich ein Kinderspiel. Hilfreich ist es dabei, wenn man ich Malerkrepp besorgt, denn damit kann man Türrahmen, Fußleisten und die Decken abkleben und muss dann nicht ganz so vorsichtig streichen.