Zieht man aus seiner Mietwohnung aus, dann kann es sein, dass man diese vorher streichen muss.
Früher mussten Mieter in geregelten Abständen ihre Wohnung streichen, heute ist dies nur noch dann der Fall, wenn es unbedingt erforderlich ist. Dies gilt für alle Zimmer und so kann es vorkommen, dass man auch das Schlafzimmer malern muss oder dem Badezimmer einen frischen Anstrich verpassen muss. Schlussendlich ist es aber auch eine Absprachesache mit dem Vermieter, denn wenn dieser keinen Wert auf einen dringend erforderlichen Anstrich legt, kann man auch drum herum kommen. Den Verzicht sollte man sich dann unbedingt schriftlich geben lassen.