Im Mietrecht ist vorgesehen, dass eine Wohnung vom Mieter immer dann neu gestrichen werden muss, wenn sie abgewohnt ist.
Damit ist eindeutig klar, dass man nur dann streichen muss, wenn es der Zustand der Wohnung erfordert und nicht weil der Vermieter das so möchte. Neben der Frage, muss ich malern, stellt sich auch die Frage, wer die Kosten trägt. Im Rahmen einer Schönheitsreparatur gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Oftmals muss sich der Mieter anteilig an den Kosten für das Malern beim Auszug beteiligen. Beim Streichen während der Mietzeit hat der Mieter die Kosten alleine zu tragen.