Man hat seine Wohnung gekündigt, der Umzug in die eigenen vier Wände ist geplant und dann stellt sich die Frage: Muss ich die Wohnung streichen? Dies ist eine Frage, mit der sich die deutschen Gerichte immer wieder herumärgern müssen, denn nicht immer muss eine Wohnung beim Auszug auch gestrichen werden.
Grundsätzlich kann man sagen, dass der Neuanstrich einer Wohnung nur dann erfolgen muss, wenn die Wohnung so weit abgewohnt ist, dass wirklich ein Anstrich zur Verbesserung der Wohnqualität beiträgt. Nur dann kann der Vermieter der Wohnung vom Mieter wirklich verlangen, vor dem endgültigen Auszug die Wohnung auch neu zu streichen.