In einer Mietwohnung kann man grundsätzlich die Wände so anstreichen, wie man es gerne hätte. Dabei kann der Vermieter keinen Einfluss auf die Farbe der Wände nehmen.
So kann man die Mietwohnung streichen wie es einem am besten gefällt. Allerdings kann der Vermieter beim Auszug darauf beharren, dass man die Wände wieder in ihren Ursprungszustand versetzen muss. So kann es vorkommen, dass man die quietschgrüne Wand wieder weißen muss, wenn man die Wohnung gekündigt hat. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn dies auch im Mietvertrag eindeutig so beschrieben ist. Es müssen auch beide Mietparteien diese Vereinbarung unterschrieben haben.