Wohnt man in einer Wohnung zur Miete, dann muss man als Mieter einige Schönheitsreparaturen selbst vornehmen.
Hierzu gehört auch das Streichen der Wohnung, das allerdings nicht mehr nach starren Plänen des Vermieters vorzunehmen ist. Heute muss man eine mietwohnung malern, wenn es der Zustand der Wohnung erfordert. Früher wurde darauf keine Rücksicht genommen. War der Mieter bereits seit fünf Jahren in der Wohnung zu Hause, musste er das Wohnzimmer streichen, ganz gleich ob es erforderlich war oder nicht. Heute geht es nur nach dem Bedarf und doch streiten sich heute sehr viele Mieter und Vermieter über dieses Thema vor Gericht.