Das Mietrecht bemüht immer wieder die Gerichte, denn kaum ein anderes Recht ist so vielseitig und undurchsichtig wie das Mietrecht. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieter einer Wohnung und dem jeweiligen Mieter, denn viele Dinge die in einem Mietvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden sind nicht regelkonform.
Dies bezieht sich vor allem auf den mietvertrag wohnung streichen, denn in diesem Bezug gibt es immer wieder Unklarheiten. Die Frage, die sich stellt ist immer wieder, in wie weit der Mieter Schönheitsreparaturen, zu denen das Streichen gehört, übernehmen muss. Streichen ist nur dann nötig, wenn es der Wohnzustand verlangt.