Ratgeber mit Tipps & Tricks zum Einzug in die eigenen vier Wände!

Mietrecht streichen

Informationen zum Thema: Mietrecht streichen

Im Mietrecht gibt es seit einigen Jahren ganz klare Vorschriften, wie es sich mit dem Streichen der Zimmer in einer Mietwohnung verhält. Während es früher ganz starre Pläne gab, nach denen sich der Mieter richten musste, ist das mietrecht streichen heute etwas gelockert worden.

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Heute muss eine Wohnung nur dann mit einem neuen Anstrich versehen werden, wenn es der Zustand der Wände auch wirklich erfordert. Ist dies nicht der Fall, kann der Mieter auch nicht dazu gezwungen werden, die Wände zu streichen. Dies gilt innerhalb der Laufzeit des Mietvertrags ebenso, wie für den Fall des Auszugs aus der betreffenden Mietwohnung.

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