Streitigkeiten zwischen einem Mieter und dem Vermieter einer Wohnung oder Geschäftsräumen sind nicht selten. Hierbei müssen sich die meisten deutschen Gerichte mit Fragen rund um das mietrecht streichen der Wohnung auseinander setzen. Früher musste sich der Mieter an vorgegebene Pläne halten, nach denen die Wände mit einer neuen Farbe versehen werden musste.
Heute hat sich dieser Bereich etwas gelockert, sodass das deutsche Mietrecht ein Streichen der Wände in einer Mietwohnung oder in Geschäftsräumen nur dann vorsieht, wenn es der Zustand der Wände auch wirklich erfordert. Die Regelungen betreffen die Laufzeit des Mietvertrags und gelten auch beim Auszug aus der Mietwohnung.