Die deutschen sind Weltmeister, wenn es darum geht, vor Gericht zu ziehen.
Besonders im Bereich des Mietrechts werden die Gerichte bemüht und müssen sich mit den unterschiedlichsten Dingen auseinander setzen. Immer wieder wird dabei im mietrecht malern gestritten, denn in den seltensten Fällen ist eindeutig geklärt, wie es sich mit dem anstreichen der Wohnung bei Auszug verhält. Hierzu gibt es inzwischen sehr viele verschiedene Gerichtsurteile, die ein Streichen der Wände in einer Mietwohnung nur bei Bedarf als gerechtfertigte Schönheitsreparatur ansehen. Trifft man mit dem Vermieter einer Wohnung im Mietvertrag ganz klare Vereinbarungen, kann man gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege gehen.