In den letzten Jahren hat sich das Mietrecht grundlegend sehr verändert und das teilweise zum Vorteil der Mieter. Ihnen wurde einige Rechte eingeräumt, die sich auch auf Schönheitsreparaturen beziehen. So muss ein mieter wohnung streichen wenn es erforderlich ist und nicht dann, wann es ein starrer Plan für Schönheitsreparaturen vorsieht.
Während man früher beispielsweise die Küche alle drei bis fünf Jahre streichen musste, hängt es heute vom Grad der Abnutzung ab. Dies ärgert recht viele Vermieter, denn früher bekamen sie ihre vermieteten Wohnungen in regelmäßigen Abständen frisch renoviert und heute halt nur noch dann, wenn es auch wirklich erforderlich ist.