Im Mietrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten und die deutschen Gerichte müssen dann bemüht werden. Oftmals geht es dabei um die Frage ob der Mieter die Wohnung streichen muss oder nicht. Dies kann im Rahmen von Schönheitsreparaturen der Fall sein, was aber durch den Mietvertrag geregelt sein sollte. So kann es nicht zu Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommen.
Damit sollte der Mieter immer vor dem Vertragsabschluss über eine Mietwohnung darauf achten, dass sämtliche Dinge, die die Schönheitsreparaturen betreffen, durch den Mietvertrag eindeutig geklärt and. Anderenfalls ist ein Streichen immer dann erforderlich, wenn die Wohnung verwohnt ist.