In seiner Mietwohnung richtet man es sich so gemütlich ein, wie man es selbst möchte und da kann auch der Vermieter nichts dran ändern. Allerdings stellt sich dann auch die Frage: muss ich meine Wohnung bei Auszug streichen? Das kommt darauf an, was jeweils im Mietvertrag geschrieben steht. Ist dort von einer Renovierung bei Auszug die Rede, dann muss diese auch vorgenommen werden.
In der Praxis gestaltet es sich aber oftmals so, dass der Mieter bei seinem Auszug die angemietete Wohnung nur besenrein verlassen muss. Das bedeutet, dass die Wohnung sauber sein muss und eventuelle Bohrlöcher sollten geschlossen worden sein