Im Mietrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Es geht dabei nicht nur um die Frage, wer die Schönheitsreparaturen bezahlen soll, sondern auch wann ich meine wand streichen muss? Während es früher Pläne gab, nach deren Zeitraum sich der Mieter um Schönheitsreparaturen kümmern musste, hat sich dies in den letzten Jahren im Mietrecht sehr verändert.
So wird eine Schönheitsreparatur immer dann fällig, wenn es erforderlich ist, die Wohnung also verwohnt ist. Für die Kosten zuständig ist dabei immer der Mieter, es sei denn, durch den Mietvertrag ist mit dem Vermieter eine andere Vereinbarung getroffen worden.