Laut Gesetz ist festgelegt, dass häufig genutzte Räume alle drei Jahre gestrichen werden müssen. Diese Regel wird vor allem dann angewandt, wenn es zu einem Auszug kommt.
Je nachdem, wie lange die Wohnung bewohnt wurde, fallen Renovierungsarbeiten in unterschiedlichem Umfang an. Nach fünf Jahren müssen neben Bad und Küche malern, auch Wohn- und Kinderzimmer renoviert werden. Es lohnt sich aber, noch mal einen blick in den Mietvertrag zu werfen, da diese Jahreszahlen nur generelle Richtlinien sind. Beim Streichen der Küche ist es oft nicht möglich, alle Möbel aus dem Raum zu entfernen. Deshalb sollte vorher sorgfältig alles abgeklebt werden, um Schäden so unwahrscheinlich wie möglich zu halten.