Im Rahmen aller Bauvorhaben und Renovierungsarbeiten ist es üblich, sich von verschiedenen Stellen Angebote einzuholen. Unter der Auflistung der Tätigkeiten und Arbeitsaufträge, die anfallen werden, stellt der Bauunternehmer bzw. eine Spezialfirma einen Kostenvoranschlag auf. Das trifft auf jeden Bereich der Arbeiten zu, so dass es natürlich auch einen kostenvoranschlag maler gibt.
von der rechtlichen Seite muss man sich jedoch bewusst sein, dass es sich hierbei um ein unverbindliches Schreiben handelt. Übersteigen die Kosten am Ende bei weitem den Betrag, der im Kostenvoranschlag aufgelistet ist, so steht dem Bauherren lediglich ein Kündigungsrecht zu. Allzu viel Angst, ausgenommen zu werden, ist jedoch nicht angebracht, denn schließlich sind Firmen auf ihre Reputation angewiesen.