Möchte man sich von einer Malerfirma ein Angebot für bestimmte Malerarbeiten innerhalb der Wohnung einholen, dann muss zuerst maß genommen werden. Die meisten Malerbetriebe berechnen ihre Preise nach der Fläche, die gestrichen werden muss.
Bei diesem aufmass malerarbeiten wird einfach die Fläche der Wände berechnet, wobei Öffnungen, Aussparungen und Nischen abgezogen werden, die über 2,5 Quadratmetern liegen. Handelt es sich um eine Berechnung nach Längenmaß, dann werden hierbei Unterbrechungen über einen Meter abgerechnet. Übermessen werden dabei Fuß-Sockelleisten und ähnliches bis zu einer Höhe von zehn Zentimetern sowie Rahmen, Ständer und Fachwerksteile aus Holz oder Metall bis zu 30 Zentimetern Breite.